New Hampshire erlaubt 10 % Reserven in Bitcoin & Gold

tl;dr
New Hampshire hat einen Gesetzentwurf (HB302) verabschiedet, der es dem Staat ermöglichen könnte, bis zu 10 % seiner Reserven in Bitcoin und Edelmetalle zu investieren. Der Gesetzesentwurf erhielt eine überwältigende Zustimmung im Ausschuss (16-1) und hat gute Chancen, vom gesamten Repräsentantenhaus und Senat genehmigt zu werden. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnte es andere US-Bundesstaaten dazu ermutigen, ähnliche Investitionsstrategien zu verfolgen.
New Hampshire setzt auf Bitcoin in Staatsreserven
New Hampshire könnte einer der ersten US-Bundesstaaten werden, der Bitcoin (BTC) und Edelmetalle in seine Staatsreserven aufnimmt. Der Gesetzentwurf HB302 erhielt am 5. März eine klare Zustimmung im Handels- und Verbraucherschutzausschuss mit 16 zu 1 Stimmen. Als nächster Schritt steht die Abstimmung im Repräsentantenhaus und im Senat an.
Was sieht der Gesetzentwurf HB302 vor?
Wenn HB302 verabschiedet wird, erhält der Staat die Erlaubnis, bis zu 10 % seiner öffentlichen Gelder in alternative Vermögenswerte wie Gold, Silber, Platin sowie digitale Währungen zu investieren.
Wichtige Punkte des Gesetzes:
– Investition in Bitcoin und Edelmetalle erlaubt
– Maximal 10 % der Staatsreserven für alternative Anlagen
– Nur digitale Vermögenswerte mit einer Marktkapitalisierung von mindestens 500 Milliarden USD zulässig
– Strenge Sicherheitsvorgaben für die Verwahrung der digitalen Assets
Unterstützung aus der Kryptowährungsbranche
Der Gesetzentwurf hat bereits Unterstützung von Krypto-Befürwortern und Branchenexperten erhalten. Dennis Porter, CEO des Satoshi Act Fund, bestätigte, dass seine Organisation an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt war. Die Sicherheits- und Risikomanagementvorgaben zeigen, dass Experten mitgewirkt haben, insbesondere bei der Definition von Verwahrungslösungen für digitale Vermögenswerte.
Sicherheitsmassnahmen für Bitcoin und Edelmetalle
HB302 legt grossen Wert auf Sicherheitsvorkehrungen bei der Aufbewahrung von Bitcoin und anderen digitalen Assets. Drei Verwahrungsmethoden sind vorgesehen:
1. Direkte staatliche Verwahrung mit vollständiger Kontrolle über die privaten Schlüssel
2. Nutzung qualifizierter Verwahrer für externe Sicherheitslösungen
3. Investitionen über börsengehandelte Produkte, um Bitcoin-Exposition ohne direkte Verwahrung zu ermöglichen
Zusätzlich sind Multi-Signatur-Verfahren für direkte Verwahrung, regelmässige Sicherheitsprüfungen und verschlüsselte Umgebungen vorgeschrieben. Auch Edelmetalle müssen entweder in staatlich kontrollierten Tresoren oder bei vertrauenswürdigen Verwahrern gelagert werden.
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Vergleich mit anderen US-Bundesstaaten
New Hampshire könnte mit HB302 eine Vorreiterrolle einnehmen, da bisher nur wenige Bundesstaaten direkte Investitionen in Bitcoin geprüft haben. Ein ähnlicher Gesetzesvorschlag in Montana wurde im Februar 2025 mit 41 zu 59 Stimmen abgelehnt. Der Unterschied: Montanas Gesetzentwurf hatte keine klaren Sicherheitsrichtlinien und wurde als zu riskant eingestuft.
Auswirkungen auf den Kryptomarkt
Obwohl die 10 %-Begrenzung die unmittelbaren Auswirkungen auf den Bitcoin-Markt begrenzt, könnte das Gesetz eine Signalwirkung haben. Sollte es verabschiedet werden, könnten andere Bundesstaaten ähnliche Gesetze in Betracht ziehen. Zudem erlaubt HB302 dem Staat, Renditen aus Krypto-Beständen durch Lending oder Staking zu erwirtschaften, solange die Kontrolle über die Vermögenswerte erhalten bleibt.
Unsere Einschätzung
New Hampshire könnte mit HB302 einen neuen Standard für staatliche Bitcoin-Investitionen setzen. Die strengen Sicherheitsvorkehrungen und die Begrenzung auf etablierte digitale Vermögenswerte machen das Gesetz weniger spekulativ und attraktiver für andere Bundesstaaten. Sollte der Gesetzesentwurf endgültig verabschiedet werden, könnte dies den Weg für eine breitere Akzeptanz von Bitcoin als strategisches Reservevermögen ebnen.
Quellen:
– Bitcoin Laws
– LegiScan
– X
Symbol | BTC |
Coin Typ | Alt Coin |
Gründer / Erfinder | Satoshi Nakomoto (Pseudonym) |
Jahr der Erfindung | 2007 |
Jahr des Börsenstarts | 2010 |
Startwert | ca. 0.008 USD |
Mining Code | Proof of Work |
Transaktionsgeschwindigkeit | Langsam |
Vorteile |
|
Nachteile |
|
Weitere praktische Anwendungen | |
Preis | CHF 72’306.00 |
24h % | -3.53 % |
7t % | -10.19 % |
30t % | -14.17 % |
60t % | -11.78 % |
1j % | 17.95 % |
Market Cap | CHF 1’435’127’753’617.00 |
Max. Supply | 21’000’000.00 |
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