USA: Supreme Court weist Steve Wynns Klage ab

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Steve Wynn versuchte, eine Verleumdungsklage gegen die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) vor dem Obersten Gerichtshof der USA anzufechten. Das Gericht lehnte seinen Antrag ab und bestätigte frühere Entscheidungen. Damit bleibt die Hürde für Verleumdungsklagen gegen öffentliche Personen hoch, was den Schutz der Pressefreiheit stärkt.
Hintergrund des Falls
Steve Wynn, ehemaliger CEO von Wynn Resorts, reichte 2018 eine Verleumdungsklage gegen AP und eine Reporterin aus Las Vegas ein. Der Grund: Ein Bericht der Nachrichtenagentur enthielt Vorwürfe von zwei Frauen, die Wynn sexuellen Fehlverhaltens beschuldigten. Er bestritt die Vorwürfe und behauptete, der Bericht sei rufschädigend.
Nach seiner Klage entschieden mehrere Gerichte gegen ihn. Wynn wollte den Fall vor den Obersten Gerichtshof der USA bringen, um die bisherigen Urteile anzufechten. Das Gericht wies seine Eingabe jedoch zurück und bestätigte damit die bestehenden rechtlichen Standards für Verleumdungsklagen gegen öffentliche Personen.
Rechtliche Argumentation
Die Anwälte von Wynn argumentierten, dass viele US-Bundesstaaten, darunter Nevada, die sogenannte „actual malice“-Regel in ihre Anti-SLAPP-Gesetze (Strategic Lawsuits Against Public Participation) integriert haben. Diese Gesetze sollen verhindern, dass mächtige Personen durch unbegründete Klagen kritische Berichterstattung unterdrücken.
Laut Nevadas Gesetzen müssen öffentliche Personen nicht nur nachweisen, dass eine Aussage falsch ist, sondern auch, dass sie mit „actual malice“ (tatsächlicher Böswilligkeit) veröffentlicht wurde. Das bedeutet, dass der Kläger beweisen muss, dass der Verfasser der Aussage entweder absichtlich gelogen hat oder mit rücksichtsloser Missachtung der Wahrheit gehandelt hat.
Auswirkungen der Entscheidung
Mit der Ablehnung durch den Obersten Gerichtshof bleibt die bestehende Rechtsprechung in den USA bestehen. Das bedeutet:
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– Journalisten können weiterhin über öffentliche Personen berichten, ohne übermässige rechtliche Risiken einzugehen.
– Die Hürde für Verleumdungsklagen bleibt hoch, um die Pressefreiheit zu schützen.
– Öffentliche Personen müssen weiterhin klare Beweise für „actual malice“ vorlegen, um in solchen Fällen erfolgreich zu sein.
Für Wynn bedeutet dies das endgültige Ende seiner Klage. Er trat bereits 2018 als CEO von Wynn Resorts zurück, verkaufte seine Anteile am Unternehmen und gab seine Glücksspiellizenz auf.
Unsere Einschätzung
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stärkt den Schutz investigativer Berichterstattung in den USA. Gerade in der Glücksspielbranche, in der öffentliche Personen oft im Fokus stehen, bleibt damit eine kritische Berichterstattung möglich. Für Wynn ist die juristische Auseinandersetzung nun abgeschlossen, doch sein Ruf wurde durch die Vorwürfe bereits nachhaltig beschädigt.
Quellen
– igamingbusiness.com
– cointelegraph
– onlinecasinosdeutschland.com
– ambcrypto